Galgenreste Gföhl
PositionLand/Region Niederösterreich, Bezirk Krems-Land, Gemeinde Gföhl
33 N 538017 / 5372536 UTM/WGS84
BeschreibungObjektbeschreibung
Der genaue Standort des ehemaligen Hochgerichts der Herrschaft Gföhl galt bis vor kurzem, aufgrund der unexakten Auslegung der Lokalisierung des Standorts auf dem Hängenden Stein in den Archivalien, als unbekannt. Walter Enzinger konnte kürzlich aufgrund alter Landkarten und Kataster nachweisen, daß sich der Galgen auf einem, nun mit Bäumen und Büschen bewachsenen, Hügel westlich des Hussitenkreuzes befindet.1 Tatsächlich kann man auf dem Hügel zwei Steinhaufen erkennen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Reste zweier aus Bruchsteinen gemauerten Galgensäulen darstellen. Über die Form, Höhe, Eckenzahl etc. der Säulen kann keine Aussage mehr getroffen werden.

Historischer Kontext
Gföhl und Umgebung waren bereits zu Beginn des 12. Jahrhunderts Babenbergischer Besitz und blieben dies, zumeist verpfändet, bis 1608, als die Herrschaft samt dem Gföhler Wald 1608 als freies Eigen verkauft wurde. Das alte Landgericht Gföhl ist allerdings erst 1370 bezeugt, geht aber gewiß bis auf die Babenbergerzeit zurück. Es erfuhr im Laufe der Zeit große Einbußen, blieb aber bis zur Aufhebung trotzdem ein großer Sprengel. Ende des 13. Jahrhunderts wurden Gars sowie Brand und Werschenschlag abgetrennt. Im 14. Jahrhundert kam es zur Loslösung von Loschberg, Königsbach (nach 1377) und Rastenberg (nach 1382). 1497 ging Hartenstein verloren. Auch die Herrschaft Ottenschlag erlangte für ihre Besitzungen zu Groß-Nonndorf, Grainbrunn und Allentgschwend das Landgericht. 1576 wurde das Landgericht Schiltern verkauft.2 Die Archivalien überliefern einige Hinrichtungen in Gföhl. So wurde am 3. Mai 1675 Adam Hueber aus Neupölla wegen Blutschande gehängt, am 2. Juni 1706 die Kindesmörderin Sophia Anderl geköpft und am 2. Juni 1710 Johann Langott aus Niedernondorf wegen Diebstahl mit dem Strang hingerichtet. Im Dezember 1714 wird der Räuber Paul Röck geköpft, der Leichnam auf das Rad gelegt und der abgehauene Kopf aufgesteckt. Am 11. Juli 1712 werden der einäugige Fränzl, dessen rund sechzigjährige Mutter sowie die 17jährige Rosina, Mutter eines Säuglings, mit dem Schwert einzig deshalb hingerichtet, weil sie Roma waren und Roma das Betreten der Erblande unter Androhung der Todesstrafe verboten war.3

Standort und Lage
Wenn man auf der B37 die Abzweigung Gföhl Ost wählt, beim Kreisverkehr nach Süden abzweigt und die Straße entlang fährt, so erblickt man, knapp bevor die Straße in einem Fahrweg endet, rechter Hand in den Feldern das Hussitenkreuz. Rund 150 Meter westlich des Hussitenkreuzes befindet sich der ehemalige Galgenhügel. Das Hochgericht befand sich zentral im Landgericht Gföhl gelegen.4 Eine Sichtverbindung vom Landgerichtssitz auf Schloß Jaidhof zum Galgen ist auszuschließen.
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1 [Enzin92; S. 162ff]
2 [LGKE2-1; S. 82f]
3 Aus [Enzin92; S. 157ff], dort findet man noch weitere Kriminalfälle bzw. Hinrichtungen.
4 [LGK; Blatt 2 und 6], das Hochgericht ist jedoch in der Karte nicht eingezeichnet

Literatur: [Enzin92; S. 153-166 und S. 313f]
Bilder/Plan
21.07.200421.07.2004Planskizze

© Stefan Lefnaer 14.03.2015